European Academy of the Urban Environment
Eine Verfassung für Europa - Was bedeutet sie für die Bürger?

Veranstaltungsreihe der Europäischen Akademie und der Europäischen Akademie für städtische Umwelt

in der EAB - Bismarckallee 46/48, 14193 Berlin

Im Oktober 2004 wurde der Europäische Verfassungsvertrag von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten unterzeichnet und im Januar 2005 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Vor dem In-Kraft-Treten dieser Verfassung aber muss sie noch in jedem einzelnen Mitgliedsland von den Parlamenten ratifiziert oder durch Volksabstimmungen angenommen werden. Dieser Ratifizierungsprozess hat gerade begonnen und wird 2006 abgeschlossen sein.

Aufgabe der Verfassung ist es nicht nur, die Ordnung der EU, ihrer Institutionen, Verfahren und Politikbereiche zu regeln, sondern vor allem auch ein klares, verständliches Bild vom Wesen und von den Zielen der Union zu zeichnen.

Die Verfassung ist mehr als die bloße Zusammenschau der verschiedenen Europäischen Verträge. Sie fasst deren Inhalte nicht nur in einem Text zusammen, sie geht darüber hinaus und definiert erstmals das demokratische Fundament der Union, das auf drei Grundsätzen aufbaut: dem der demokratischen Gleichheit, der repräsentativen und der partizipativen Demokratie. Daraus resultiert nicht nur das neue europäische Bürgerbegehren, sondern beispielsweise auch die Stärkung der Rechte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – also insbesondere der Städte und Gemeinden. Mit der Verfassung wird Europa bürgernäher und demokratischer. Sie macht deutlich: die Europäische Union ist weit mehr als ein wirtschaftliches Unterfangen, als ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen und mit unverfälschtem Wettbewerb.

Die grundlegenden Ziele der Union werden in Artikel I-3 genannt. Neben dem allgemeinen und übergeordneten Ziel, den Frieden, die Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern, hat die Union vor allem die Aufgabe

  • ihren Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb zu bewahren,
  • auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuwirken. Dies soll auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums, einer sozialen Marktwirtschaft und des Umweltschutzes und der Verbesserung der Umweltqualität geschehen.
  • Ausgrenzung und Diskriminierung zu bekämpfen und die wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenarbeit und die Solidarität zu fördern;
  • den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu bewahren und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas zu sorgen.

An diesen internen Zielen wird sich in Zukunft der Europäische Gerichtshof orientieren und die Arbeit anderer europäischer Institutionen wird daran zu messen sein.

Die Veranstaltungsreihe fragt nach der konkreten Bedeutung der Verfassung für die Bürger der Union und wird gleichzeitig den Ratifizierungsprozess begleiten und darüber informieren.

In einer einführenden Veranstaltung im Februar werden einerseits die Hintergründe und das Für und Wider des Verfassungsvertrages beleuchtet, andererseits wird über das Ergebnis und über die Bedeutung der spanischen Volksabstimmung berichtet. In vier weiteren Symposien werden im Laufe des Jahres 2005 die vier oben skizzierten Zielkomplexe behandelt werden.

Veranstalter des Symposions: EA.UE und EAB in Kooperation mit der Europa-Union Berlin

2. März 2005

Eine Verfassung für Europa - Was bedeutet sie für die Bürger

Protokoll der Veranstaltung (als pdf-Datei)

Diese Einführungsveranstaltung soll einen Überblick über die Entwicklung der Europäischen Verfassung und über ihre Ziele geben. Sie fragt nach der Bedeutung dieser Verfassung für die Bürger, nach ihren Potentialen und beleuchtet den weiteren Ratifizierungsprozess

16.00 Eine Verfassung für die Bürger? Hintergründe, Inhalte und weitere Entwicklungen
Prof. Dr. I. Pernice, Direktor des Walter Hallstein-Instituts für Europäisches Verfassungsrecht

17.00 Europa funktioniert auch ohne Verfassung - Skeptische Anmerkungen aus einem Mitgliedsstaat
Jan Schwippel, Abgeordneter des Parlaments der Tchechischen Republik

17.45 Diskussion

18.30 Imbiss

Eine Verfassung für Europa - der Ratifizierungsprozess

Nachdem die Parlamente Litauens und Ungarns bereits Ende 2004 der Europäischen Verfassung zugestimmt haben, wird in Spanien am 20. Februar zum ersten Mal eine Volksabstimmung stattfinden.

19.30 Ein Europa der Bürger?
Überlegungen zur Akzeptanz Europas bei seinen Bürgern
Lisa Paus, stellv. Vorsitzende der Europa-Union Berlin

19.45 Das spanische Referendum - ein Modell für andere Mitgliedsstaaten?
Ergebnisse und Erfahrungen
S.E. Gabriel Busquets, Botschafter von Spanien in der Bundesrepublik Deutschland

20.15 Diskussion

Veranstaltungsende: ca. 21.00 Uhr


Kosten: 5,00 €

Anmeldung

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Topics covered by EA.UE: city, climate protection, database, derelict land, dereliction, ecology, education, energy, environment, Europe, geographical information systems, housing, job creation, labour market, large housing estates, mobility, noise, open space, pollution, pre-fabricated buildings, regional planning, renewable energy, renewable resources, retail services, settlements, sewage, sustainability, town, traffic, transport, urban development, urban green, urban management, urban planning, urbanism, waste, water.

Themen der EA.UE: Abfall, Abwasser und Trinkwasser, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Begrünung, Bildung, Brachflächen,, Datenbank, Einzelhandel, Energie, erneuerbare Energien, erneuerbare Ressourcen, Europa, geographische Informationssysteme, Gewerbebrachen, Großsiedlungen, Grünfächen, Industriebrachen, Klimaschutz, Lärm, Lärmbelastung, Mobilität, Nachhaltigkeit, öffentliche Verkehrsmittel, Ökologie, Plattenbauten, Quartiersmanagement, Regionalplanung, Siedlungen, Stadt, Stadtentwicklung, Stadtmanagement, Stadtplanung, Transport, Verkehr, Wasser, Wohnen.