European Academy of the Urban Environment

Die Europäische Akademie für städtische Umwelt
im Jahr 2005

Städte bilden die Grundlage der europäischen Gesellschaft, sie sind wichtige Zentren von Wissenschaft und Kultur und verfügen über ein gewaltiges wirtschaftliches und soziales Potenzial. Die weitere Integration Europas wird sich in Städten konkretisieren, hier wird sich ihre Dynamik und Geschwindigkeit erweisen, hier werden aber auch ihre Schwierigkeiten erfahrbar werden.

Längst ist Europa über eine bloße Wirtschaftsgemeinschaft hinausgewachsen. Die politische Integration schreitet - mal schneller, mal langsamer - fort, das europäische Sozialmodell steht auf der Tagesordnung, einheitliche Umweltstandards sind längst Realität.

Achtzig Prozent der nationalen Umweltgesetze gehen auf Direktiven der Europäischen Kommission zurück. Sicher, es sind und bleiben die nationalen Regierungen und Parlamente, die diese Direktiven in nationales Recht überführen, oft aber - und in einigen Fällen ausschließlich - sind es die Kommunen, die diese Gesetze umsetzen müssen.

Die weitere soziale Integration Europas wird zunehmend durch Globalisierung und internationale Konkurrenzdruck gefährdet, aber auch durch Entwicklungen im Inneren der Union. Der demographischer Wandel erhöhet den Druck auf die Sozialsysteme. In einer Reihe von Mitgliedsstaaten wird die Bevölkerung in wenigen Dekaden um bis zu 50 Prozent schrumpfen. Gleichzeitig nimmt das Durchschnittsalter rasch zu und wird 2030 mit ca. 50 Jahren mehr als zehn Jahre über dem Nordamerikas liegen - von Indien, Korea und China ganz zu schweigen. Zudem wird der Migrationsdruck zunehmen. In einer Reihe europäischer Großstädte beträgt der Ausländeranteil schon heute annähernd 50 Prozent. Und wieder sind es die Städte, die hier vornehmlich gefordert sind. Sie stehen vor enormen Integrationsaufgaben.

Diese beiden, die Kommunen fordernden Entwicklungen bildeten die programmatischen Schwerpunkte der Europäischen Akademie für städtische Umwelt im Jahr 2005.

EU-Gesetzgebung = nationales Recht ?
Beispiel: Die EU-Umgebungslärmrichtlinie und ihre Bedeutung
für die Kommunen

Seit dem 18. Juli 2004 sollte es in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten eigentlich gesetzliche Regelungen zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geben. So jedenfalls fordert es die 2002 in Kraft getretene Umgebungslärmrichtlinie. Tatsächlich aber, so das Ergebnis einer von der EA.UE 2005 durchgeführten Recherche, haben nur ein gutes Drittel der Mitgliedsstaaten die Direktive fristgerecht in nationales Recht überführt - darunter fast alle neuen EU-Mitgliedsstaaten. In sechs Ländern trat sie mit einer Verzögerung von bis zu eineinhalb Jahren in Kraft, in fünf weiteren harrt sie noch immer der Umsetzung.

Deutschland gehört zu den Nachzüglern. Zwar stimmte der Bundestag Ende Oktober 2004, also schon mit erklecklichem Verzug, der Anpassung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) an die Richtlinie zu. Der Bundesrat aber lehnte die Gesetzesänderung mit dem Hinweis ab, sie gehe weit über die EU-Vorgaben hinaus und sei insbesondere durch die Verknüpfung mit der ebenfalls durch EU-Recht geforderten strategischen Umweltprüfung nicht handhabbar. Im Dezember schließlich forderte die Bundesregierung die Einberufung des Vermittlungsausschusses. In dem wurde Monate vor allem um die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern gestritten bis das neue Bundesimmissionsschutzgesetz schließlich im Juni 2005 mit fast einjähriger Verspätung in Kraft treten konnte.

Angesichts der Anforderungen und zeitlichen Vorgaben der Richtlinie wurde mit dieser späten Überführung der Richtlinie in nationales Recht vor allem den Kommunen kein Gefallen getan. Sie sind es nämlich, die maßgeblich die praktische Umsetzung zu leisten haben. Und dafür müssen z.T. noch neue Instrumente und Kooperationen entwickelt werden.

Mit der Richtlinie wurde ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgelegt. Dazu sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

  • Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand strategischer Lärmkarten nach einheitlichen Bewertungsmethoden;

  • Aufstellung von Aktionsplänen mit dem Ziel, Umgebungslärm insbesondere dort, wo gesundheitliche Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern und eine Erhöhung in Gebieten mit zufriedenstellenden Belastungen zu verhindern;

  • Information der Öffentlichkeit über die Auswirkungen von Umgebungslärm und Veröffentlichung der Lärmkarten und Aktionspläne.

Für die Erfassung und Darstellung der Lärmbelastung werden nicht nur neue Lärmindizes eingeführt, auch eine Reihe weiterer Vorgaben - wie z.B. die Berechnung von Lärmpegeln für bestimmte Fassaden in vorgegebener Höhe oder auch die Ermittlung der Anzahl der betroffenen Einwohner - werden verbindlich vorgeschrieben. Allerdings existieren noch keine europaweit einheitlichen Methoden zur Lärmerfassung. Bis zu deren Verabschiedung können sogenannte Interimverfahren zur Anwendung kommen oder nationale Bewertungsmethoden an die Richtlinie angepasst werden. Letzteres wird in Deutschland der Fall sein.

Damit bleiben die klassischen und in Deutschland üblichen Lärmkarten und Konfliktpläne mit der Darstellung der räumlichen Belastungsverteilung und der Belastungsspitzen Ausgangspunkt für die Umsetzung der Richtlinie. Die Anpassung an die spezifischen EU-Vorgaben ist damit kein grundsätzliches, wohl aber ein finanzielles und vor allem zeitliches Problem. Bestehende EDV-Programme und GI-Systeme sind den Vorgaben anzupassen, und zusätzliche Daten (wie die Bewohnerzahlen oder auch die Nutzung einzelner Gebäude) müssen in die Berechnungen übernommen werden. Sie sind z.T. nur sehr aufwändig zu ermitteln.

Schwieriger noch wird es, wenn man die zeitlichen und räumlichen Vorgaben für die Umsetzung der Richtlinie bedenkt. Strategische, flächendeckende Lärmkarten müssen bis Juni 2007 für Hauptverkehrsstraßen und -eisenbahnstecken, für Großflughäfen und vor allem für große Ballungsräume erstellt werden. Ein Jahr später sind Aktionspläne zur Lärmbekämpfung vorzulegen. In einer zweiten Phase - deren zeitlichen Eckpunkte mit 2012 und 2013 festgelegt wurden - treten die neuen Regelungen auch für kleinere Ballungsräume, Verkehrsstrecken und Flughäfen in Kraft.

Unter einem Ballungsraum versteht die Richtlinie ein Gebiet, dass sich durch einen weitgehend geschlossenen städtischen Charakter auszeichnet. Auch eine Reihe kleinerer Gemeinden im Einzugsbereich von Großstädten werden also betroffen sein. Da sich in solchen Agglomerationen obendrein verschiedenste, auch von der Richtlinie erfassten Lärmquellen überschneiden, erfordert die Umsetzung des Gesetzes die Kooperation unterschiedlichster Institutionen und Behörden. Hier besteht in einigen Bundesländern noch erheblicher Regelungsbedarf.

Die Gesamtkosten für die Kartierung in Ballungsräumen bis 2012 werden in einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebenen Studie je nach Datenlage auf bis zu 17 800 000 € geschätzt. Dieser Abschätzung liegen angenommene Kosten in Höhe von 0,22 € bis 0,50 € pro Einwohner zugrunde.

Zu befürchten steht, dass sich allein durch den Zeitdruck aufgrund der verzögerten Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht die Kosten und der Aufwand erhöhen werden. Vor allem die Kommunen als Hauptakteure bei der Implementierung sind hier betroffen. Sie konnten ohne konkrete nationale Rechtsvorschriften nicht handeln und brauchen dringend - nicht nur finanzielle - Unterstützung.

Dabei ist die Situation in Deutschland noch vergleichsweise rosig - können wir doch auf eine lange Tradition des Immissionsschutzes zurückblicken, bei dem eine Reihe der von der Umgebungslärmrichtlinie geforderten Vorgehensweisen und Verfahren bereits zur Anwendung kamen. In vielen EU-Mitgliedsstaaten sieht das anders aus. Hier werden die neuen Verfahren zum ersten mal angewendet. Wie vor allem jene Staaten, in denen die Direktive noch immer nicht rechtlich umgesetzt wurde, die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen wollen, bleibt deren Geheimnis.

Demographischer Wandel und Migration -
Städte vor neuen Aufgaben

Fünfzig - das wird das durchschnittliche Alter der Bürger der Europäischen Union in weniger als 25 Jahren sein. Die Geburtenzahlen sind in den meisten Staaten bereits weit unter die Reproduktionsgrenze gesunken und wir werden in einigen Ländern in den nächsten zwei, drei Dekaden einen dramatischen Bevölkerungsrückgang von bis zu fünfzig Prozent erleben. Von 2005 bis 2030 wird die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter EU-weit um 20,8 Millionen Menschen abnehmen - so schätzt die Europäische Kommission in ihrem Grünbuch zum demographischen Wandel von 2005. Dass damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Sozialsysteme nicht nur auf die Probe, sondern massiv in Frage gestellt werden, liegt auf der Hand.

Da schon im Jahr 2010 in einigen Mitgliedsstaaten ein deutlicher Arbeitskräftemangel erwartet wird, ist schnelles und entschiedenes Gegensteuern vonnöten, um die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Sozialsysteme, auf die Arbeitsmärkte und auf den Wohlstand zumindest zu mildern. In einem weiteren Grünbuch von 2005 - dem zur Arbeitsmigration - erklärt die Europäische Kommission: "Immigration from outside the EU could help to mitigate the effects of the falling population... ever larger migrant flows may be needed to meet the need for labour and safeguard Europe’s prosperity."

Dadurch aber wird sich die kulturelle und ethnische Vielfalt Europas noch verstärken. Der Anteil der hier lebenden Ausländer wird schon in der Mitte des Jahrhunderts bei 30 % bis 40 % liegen (in einigen Staaten deutlich höher). Schon bis 2010 wird in einer Reihe europäischer Großstädte die einheimische Bevölkerung eine Minderheit darstellen.

Mit diesen Entwicklungen stehen die europäischen Kommunen, in denen 80 Prozent der Bevölkerung leben, vor ganz neuen Herausforderungen. Sie müssen schon heute in ihrer Planung schrumpfende Einwohnerzahlen berücksichtigen, in Zukunft mit einer viel größeren kulturellen Vielfalt ihrer Einwohner rechnen und enorme Integrationsleistungen vollbringen. Und das ist - wie nicht nur die Straßenschlachten des Herbstes 2005 in französischen Städten gezeigt haben - keine leichte Aufgabe.

Trotz des von Bassam Tibi geprägten und von einigen Politkern missbrauchten Begriffs der "Leitkultur" wird und kann Integration nicht Assimilation heißen. Dem widerspricht allein schon das Primat der kulturellen Vielfalt, das in der - im Augenblick auf Eis gelegten - europäischen Verfassung verankert ist. Europa wird nicht in der Lage sein, seinen heutigen Bürgern diese Vielfalt zuzusichern, sie aber seinen Neubürgern vorzuenthalten.

Kulturelle Identität von Gruppen und Gesellschaften findet immer auch ihren Niederschlag in der Stadtgestalt, in der Architektur und der Aneignung von Räumen. Durch weitere Migration wird sich das Gesicht unserer Städte verändern. Sicher, sie werden nicht orientalische Städte mit Sackgassen, mit Basar und Zentralmoschee, mit fließendem Übergang zwischen öffentlichem und privatem Raum werden, dennoch aber werden Stadtplaner auf die Bedürfnisse der neuen Bürger eingehen müssen. Sonst können Städte nicht "Heimat" für alle sein und Integration wird scheitern.

Wesentliche Integrationsvoraussetzungen und -leistungen werden also von den Städten zu erbringen sein. Das gilt nicht nur für die oben skizzierte räumliche Planung, sondern auch für andere Bereiche kommunalen Handelns: Verkehrsplanung, Sozial- und Wohlfahrtssysteme, Daseinsvorsorge, Bildung, Gewerbe, Partizipationsprozesse...

Das ist fürwahr keine leichte Aufgabe - zumal die Kommunen in ihrem Handeln gleichzeitig den - z.T. massiven - Bevölkerungsrückgang berücksichtigen müssen.

 

Projekte und Veranstaltungen im Einzelnen

Lärmminderungs- und Luftreinhaltungsplanung

Hamburg, 24.-25. Februar 2005 (198 Teilnehmer, Herkunft: Deutschland)

Die EU-Richtlinien zum Umgebungslärm und zur Luftreinhaltung erfordern von den Städten umfassende Maßnahmen. Da die Hauptursache von Luft- und Lärmbelastung der städtische Verkehr ist, überschneiden sich die notwendigen Maßnahmen erheblich. Die Mehrzahl der Kommunen entstellt bislang aber keine – eigentlich naheliegenden – Synergien zwischen diesen beiden Aktionsfeldern her. Im Mittelpunkt der Tagung, die in Kooperation mit dem Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung und der Lärmkontor GmbH durchgeführt wurde, standen daher Praxisbeispiele von Kommunen, denen bereits eine stärkere Integration von Lärmminderung und Luftreinhaltung gelungen ist.

Eine Verfassung für Europa: Was bedeutet sie für die Bürger?
Berlin, 2. März und 21. September 2005 (64 Teilnehmer, Herkunft: Berlin)

Durch diese Veranstaltungsreihe sollte der Ratifizierungsprozess der europäischen Verfassung begleitet und nach der Bedeutung ihrer Grundziele für den einzelnen Bürger gefragt werden. Die gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden machten nach einer Abendveranstaltung, die einen grundlegenden Überblick über Verfassung und Ratifizierungsprozess gegeben hat, eine Neuorientierung der Reihe notwendig. In Kooperation mit der EAB und InfoRadio (Berlin) wurde im abschließenden Symposion gefragt: "Nach den Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden – Wie wird Europa neu buchstabiert?" Die Ergebnisse beider Symposien sind ausführlich auf der Web-Seite der EA.UE (www.eaue.de) dokumentiert und ausgewertet.

Open Space-Konferenz: Wie können wir heute Kooperation und Partizipation für Städte und Regionen von morgen gestalten?
Berlin, 2. – 3. Juni 2005 (88 Teilnehmer, Herkunft: Europa)

Stadtentwicklung und – management sind in europäischen Städten nicht mehr ohne intensive Bürgerbeteiligung möglich. Gleichzeitig sind unsere Städte durch Globalisierung, wirtschaftliche Stagnation in einigen Ländern und durch das meist noch ungebremste Flächenwachstum ins Umland starken Veränderungen unterworfen. Damit sind die Anforderungen an kommunale Entscheidungsträger in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Unterschiedlichste Sichtweisen und Interessen müssen für eine nachhaltigere Stadtentwicklung berücksichtigt werden. Die Konferenz fragte nach diesen vielfältigen Sichtweisen und Interessen, versuchte Kooperationsmöglichkeiten aufzuzeigen und verdeutlichte kommunale Zukunftsaufgaben aus Sicht unterschiedlichster Akteure. Sie wurde in Kooperation mit dem Büro BLAU u.a. durchgeführt.

Perspektiven wirtschaftlicher Kooperation mit Polen
Berlin, 16. Juni 2005 (53 Teilnehmer, Herkunft: Berlin, Brandenburg, Polen)

Die Veranstaltung für mittelständische Berliner und Brandenburger Unternehmen (KMU) diente dazu, den Markteintritt in Polen weiter zu intensivieren und bot Gelegenheit, direkte Geschäftskontakte mit polnischen Firmen aus den Wojewodschaften Lodzkie und Swietokryskie zu knüpfen und sich über die Investitions- und Kooperationsbedingungen in Polen zu informieren. Die Veranstaltung wurde in Kooperation mit der Wirtschafts- und Handelsabteilung der Botschaft Polens, mit dem INFRANEU- Hauptverband und der Handwerkskammer Berlin durchgeführt.

Interkultureller Dialog und Stadtentwicklung
Berlin, 13. – 14. August 2005, 29. August 2005 (27 Teilnehmer, Herkunft: Berlin, Israel)

Wenngleich europäische und deutsche Gesetzgebung die Einbeziehung der Bürger in den meisten Feldern von Stadtentwicklung und -management zwingend vorschreiben. gelingt es nur selten, einige bestimmte Gruppen zu erreichen. Insbesondere Migranten – und hier wiederum Frauen – bleiben meist ausgeschlossen. Der israelische Psychologe, Dan Bar-On, hat mit dem "Story Telling" eine Dialog-Methode entwickelt, mit der ethnisch-kulturelle Grenzen überwunden werden können. Die Veranstaltung fragte nach den Potenzialen dieser Methode für kommunale Dialog- und Partizipationsprozesse.

Die elektronische Stadt – Sicherheit versus bürgerliche Freiheit
Berlin, 1. September 2005 (39 Teilnehmer, Herkunft: Deutschland)

Die elektronische Überwachung im städtischen öffentlichen Raum durch mehr oder weniger sichtbare Videokameras und insbesondere die mangelnde Transparenz im Umgang mit den gewonnenen Daten haben eine anhaltend kontroverse Diskussion hervorgerufen. Das Denkmuster staatlicher Sicherheitspolitik steht hierbei im Konflikt mit dem Denkmuster, das die Bewahrung der bürgerlichen Freiheitsrechte in der Tradition des westlichen Freiheitsbegriffs gewahrt wissen will. Der Zweck der Videoüberwachung ist primär die Reduzierung von Kleinkriminalität und die Erhöhung der Aufklärungsrate. Ihr Erfolg aber ist umstritten. Dennoch beeinflusst die Überwachungsmöglichkeit von öffentlichen Räumen bereits heute maßgeblich deren Gestaltung und Planung. Unter Beteiligung von Wissenschaftlern, Polizei, Stadtplanern und Politikern wurden die unterschiedlichen Sichtweisen und die (z. T. extrem widersprüchlichen) Ergebnisse empirischer Studien dargestellt und diskutiert. Durchgeführt wurde die Veranstaltung in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung.

Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Stadtentwicklung: neue Bürger für Europa
Berlin, 26. – 27. September 2005 (76 Teilnehmer, Herkunft: Europa, USA)

In zwanzig Jahren wird die europäische Bevölkerung durchschnittlich mehr als 10 Jahre älter sein, als die Nordamerikas oder anderer wirtschaftlicher Aktivräume. In einigen EU- Mitgliedsländern wird gleichzeitig die Einwohnerzahl dramatisch sinken. Allein schon aus wirtschaftlichem Interesse, aber auch zur Aufrechterhaltung der Sozialsysteme wird Europa nicht um eine aktive Migrationspolitik herumkommen. Schon heute haben einige europäische Großstädte einen Ausländeranteil von annähernd 50 Prozent und nehmen damit die Entwicklung vorweg, die in absehbarer Zeit gesamteuropäische Realität sein werden. Diese Entwicklungen stellen Städte vor große Herausforderungen . Sie müssen sie – gerade in einigen langfristigen Planungsbereichen – schon heute berücksichtigen. Die Veranstaltung fragte nach der Bedeutung von Überalterung und zunehmender ethnisch-kultureller Vielfalt für die kommunale räumliche Planung, für das Verkehrs- und Infrastrukturwesen, für die kommunalen Sozialsysteme.

Die EU- Umgebungslärmrichtlinie: Roadshow in ausgewählten Hauptstädten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in den neuen EU- Mitgliedsstaaten
Ljubljana, 9. Dezember 2005 (68 Teilnehmer, Herkunft: Slowenien und Nachbarstaaten)

Diese Veranstaltungsreihe, die auch 2005 fortgesetzt wurde, zielt darauf, Anforderungen der EU- Umgebungslärmrichtlinie an Städte und Gemeinden und andere betroffene Akteure darzustellen. Da in einigen Staaten die Umsetzung der Richtlinie immer noch nicht erfolgt ist, wird der Zeitdruck für die Erfüllung ihrer Anforderungen immer größer. Betroffen hiervon werden vor allem Städte sein, die Hauptakteure bei der Implementierung. Durch die Vermittlung praktischer Beispiele und Instrumente soll die Veranstaltungsreihe Hilfestellungen bei der Vorbereitung der Richtlinienumsetzung geben. Die diesjährige Veranstaltung wurde in Kooperation mit dem slowenischen Umweltministerium durchgeführt.

The EU Environmental Noise Directive END – state of transposition into national legislation and practice
Berlin, 5. – 6. Dezember 2005 ( 54 Teilnehmer, Herkunft: Europa)

Nur ein gutes Drittel der EU- Mitgliedstaaten hat die Umgebungsrichtlinie fristgerecht in nationales Recht überführt, ein weiteres Drittel mit bis zu 1,5 Jahren Verspätung. In einigen Ländern ist die Umsetzung noch gar nicht erfolgt. Die Veranstaltung gab einen Überblick über den Umsetzungsstand der Richtlinie und über die einzelnen nationalen Gesetzen festgelegten Methoden und Verantwortlichkeiten für die Implementierung vor Ort. Außerdem wurden Anforderungen an die Kommission formuliert, die Verfahren zur Lärmkartierung zu vereinheitlichen und die zeitlichen Anforderungen mit anderen Richtlinien abzustimmen. Auf diese Weise können bei der Erfüllung verschiedener EU- Gesetze Synergien freigesetzt und damit Ressourcen gespart werden.

Weitere Veranstaltungen

Darüber hinaus hat die Akademie - z.T. in Kooperation mit anderen Einrichtungen eine Reihe weiterer Veranstaltungen durchgeführt:

  • Europa auf dem Prüfstand: Wie gewinnen und ordnen wir unsere Informationen

  • Turkey, the EU and the Impact of Culture to a European Identity

  • Administrative Betreuung europäischer Reformansätze - Vermittlung sozialer und regionaler Fragen europäischer Integration auf der Ebene des Bürgers

  • Europa gewinnt Bulgarien - Wirtschaftsfaktor Tourismus

  • "Der mazedonische Knoten" - Die Identität der Mazedonier dargestellt am Beispiel des Balkanbundes 1878 - 1914

SURBAN- Datenbank – Substainable Urban Development

Die EA.UE unterhält eine Datenbank zur nachhaltigen Stadtentwicklung in Europa. Sie steht als PC-Version und im Internet (www.eaue.de) zur Verfügung. Der Datenbestand wurde im Jahr 2005 aktualisiert und erweitert.

Veröffentlichungen

Aus der Auswertung der Veranstaltungen zum demographischen Wandel und zur EU- Umgebungslärmrichtlinie, verbunden mit zusätzlichen Recherchen, sind eigenständige Veröffentlichungen hervorgegangen. Sie sind von der EA.UE im Selbstverlag (als CD-Version) veröffentlicht worden. Für eine weitere Veröffentlichung (zur Migration in europäischen Städten) konnte der britisch/US- amerikanische Verlag Macmillan gewonnen werden. Diese Veröffentlichung wurde 2005 vorbereitet und wird 2006 erscheinen. Eine Studie im Auftrag der Europäischen Kommission zum zukünftigen Forschungs- und Ausbildungsbedarf im Bereich Stadtentwicklung wurde Anfang 2005 abgeschlossen. Sie basiert zum Teil auf den Ergebnissen einer EU- Expertengruppe, für die die EA.UE das wissenschaftliche Sekretariat übernommen hatte.

Beratungstätigkeiten

Kurzzeit- Beraterverträge wurden für das UN- Entwicklungsprogramm (UNDP) in Zypern und für das irische Umweltministerium wahrgenommen. Beim UNHCR- Auftrag ging es um städtebauliche und stadtplanerische Möglichkeiten, die beiden Teile Nikosias auf ihre Wiedervereinigung vorzubereiten und schon heute räumliche Strukturen zu schaffen, die eine Annäherung der beiden Bevölkerungsteile erleichtern und den gesamtstädtischen Dialog ermöglichen. Im Auftrag des irischen Umweltministeriums wurden Forschungsaufträge evaluiert und Beratung zum weiteren Forschungsbedarf gegeben.

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Topics covered by EA.UE: city, climate protection, database, derelict land, dereliction, ecology, education, energy, environment, Europe, geographical information systems, housing, job creation, labour market, large housing estates, mobility, noise, open space, pollution, pre-fabricated buildings, regional planning, renewable energy, renewable resources, retail services, settlements, sewage, sustainability, town, traffic, transport, urban development, urban green, urban management, urban planning, urbanism, waste, water.

Themen der EA.UE: Abfall, Abwasser und Trinkwasser, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Begrünung, Bildung, Brachflächen,, Datenbank, Einzelhandel, Energie, erneuerbare Energien, erneuerbare Ressourcen, Europa, geographische Informationssysteme, Gewerbebrachen, Großsiedlungen, Grünfächen, Industriebrachen, Klimaschutz, Lärm, Lärmbelastung, Mobilität, Nachhaltigkeit, öffentliche Verkehrsmittel, Ökologie, Plattenbauten, Quartiersmanagement, Regionalplanung, Siedlungen, Stadt, Stadtentwicklung, Stadtmanagement, Stadtplanung, Transport, Verkehr, Wasser, Wohnen.